Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tornado Surf Center, Safaga, RedSea, Egypt
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGBs gelten für alle vorgebuchten oder direkt vor Ort in Anspruch genommenen Dienstleistungen von Tornado Surf im Zusammenhang mit den angebotenen Wassersport Aktivitäten: Kite-, Wing-, Wind-surfen/-foilen, Katamaran segeln, Stand Up Paddeln und Wakeboarden.
2. Vertragsabschluss
Durch Bestätigung einer Buchungsofferte, Unterzeichnung einer Registrierung oder Bezahlung einer gebuchten Leistung, kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden (KUNDEN) und Tornado Surf (TORNADO) zustande. Ein Vertrag kann nach Abschluss innerhalb 48 Stunden ohne Angabe von Gründen annulliert werden.
3. Preise
Alle angegebenen Preise sind in Euro (€). Entscheidend sind die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise.
4. Zahlungen
Nach Vertragsabschluss (s.o.) erhält der KUNDE eine verbindliche Rechnung und eine Bestätigung für alle von ihm gebuchten Dienstleistungen. Der Gesamtpreis ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei kurzfristigen Buchungen wird die Zahlungsfrist auf der Rechnung verbindlich angegeben.
Mögliche Zahlungsmethoden sind in der Rechnung aufgeführt.
Nach Eingang einer Zahlung erhält der KUNDE eine Empfangsbestätigung.
Zahlungen vor Ort können bar in Euro, US-Dollar oder Ägyptischen Pfund erfolgen. Bei Zahlungen mit Kreditkarte wird eine Provisionsgebühr von 4% berechnet.
Eventuelle Gebühren bei Banküberweisungen gehen zu Lasten des KUNDEN.
Im Falle einer Stornierung durch den KUNDEN gelten nachfolgende Stornierungsbedingungen (Pkt. 5).
5. Stornierungen
Gebuchte Leistungen können per E-Mail, Telefon oder direkt vor Ort storniert werden. Dabei gilt:
- Bis zu 30 Tage vor Anreise: Rückerstattung von 85% des bereits bezahlten Betrags.
- Bis zu 15 Tage vor Anreise: Rückerstattung von 50% des bereits bezahlten Betrags.
- Weniger als 15 Tage vor Anreise: keine Rückerstattung.
6. Leistungen / Leistungserbringung
Falls eine Dienstleistung aus politischen, technischen oder ökologischen Gründen, oder durch höhere Gewalt nicht oder nicht im vorgesehenen Rahmen erbracht werden kann, entsteht dadurch kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten.
Für nicht in Anspruch genommene Leistungen infolge vorzeitigen Abbruchs (zum Beispiel durch Krankheit oder Verletzung), oder aus sonstigen zwingenden Gründen, wird dem KUNDEN eine Rückerstattung angeboten, sofern nicht bereits 50% der Leistungen bezogen wurden, oder diese vom KUNDEN durch eine Versicherung geltend gemacht werden können. Bei einem vorzeitigen Abbruch ohne zwingenden Grund (z.B. Nichtgefallen) wird keine Kompensation seitens TORNADO geleistet.
Es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
6.1 Übernachtungen
Die Übernachtung auf dem TORNADO Boot in der Soma Bay ist in der Regel nur bei einer Mindestbelegung von vier erwachsenen Gästen möglich. Ist eine Übernachtung auf dem TORNADO Boot trotz Buchungsbestätigung nicht möglich, bietet TORNADO stattdessen einen Aufenthalt in einem von TORNADO reservierten Hotel / Gästehaus an. Diese Massnahme und die damit ev. verbundenen Mehrkosten, werden dem KUNDEN spätestens 7 Tage vor Reiseantritt mitgeteilt.
Alternativ kann eine Übernachtung ohne Mindestbelegung auf Wunsch gegen Aufpreis Zahlung angeboten werden.
6.2 Einchecken / Auschecken:
Das Check-in für Übernachtungen auf dem TORNADO Boot ist zwischen 07:00 und 17:00 Uhr möglich. Bei früherer Ankunft und/oder späterer Abreise des KUNDEN reserviert TORNADO ein Hotelzimmer für die erste und/oder letzte Nacht. Diese Massnahme und der ev. unterschiedliche Zimmerpreis werden dem KUNDEN spätestens 7 Tage vor Anreise mitgeteilt.
7. Haftungsausschlusserklärung
Die in Absatz 1 aufgeführten Aktivitäten sind trotz Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Vorschriften und Verhaltensregeln potenziell gefährliche Sportarten, bei deren Ausübung ein Verletzungsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Die Ausübung der genannten Sportarten mit eigenem oder von TORNADO gemieteten Material, bzw. die Teilnahme an Schulungen und Kursen, erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Das Betreten des gesamten Tornado Geländes, wie auch der Aufenthalt auf einem der Boote, geschieht auf eigene Gefahr - Eltern haften für ihre Kinder.
Dem KUNDEN wird dringend empfohlen, für einen ausreichenden und geeigneten Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der Ausübung der genannten Aktivitäten zu sorgen.
Ein guter Gesundheitszustand, gute Schwimmfähigkeit und eine gewisse sportliche Belastbarkeit seitens des KUNDEN sind Voraussetzung.
Die Haftung von TORNADO ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine darüberhinausgehende Haftung, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber TORNADO ist im Falle eines Unfalls ausgeschlossen.
TORNADO übernimmt keine Haftung für Schäden durch Dritte, die dem KUNDEN während der Ausübung der genannten Wassersport-Aktivitäten oder während des Aufenthaltes auf einem der Boote entstehen.
Für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von eigenem Sportmaterial, Wertgegenständen, Smartphones, Brillen, Geld und sonstigen persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
7.1 Haftung bei Schulungen und Kursen
TORNADO haftet für die gewissenhafte und sichere Vorbereitung und Durchführung von Schulungen und Kursen.
TORNADO und deren Personal haften für Unfall- und Unfallfolgeschäden nur bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Handeln und nur so weit, wie eine Versicherung nicht für den Schaden aufkommt. Jede darüberhinausgehende Haftung von TORNADO und deren Personal ist für Schäden des KUNDEN ausgeschlossen und wird für Schäden Dritter vom KUNDEN übernommen.
Bei Minderjährigen (jünger als 18 Jahre) ist ein schriftliches oder mündliches Einverständnis des Erziehungsberechtigten notwendig. Damit erklärt der Erziehungsberechtigte sein Kind für selbstverantwortlich genug, um bei den Schulungen und Kursen teilzunehmen.
8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.